Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge nutzen

Die Bundesregierung setzt mit dem Investitionsbooster ein starkes Zeichen für nachhaltige Mobilität und unterstützt gezielt Unternehmen bei der Umstellung auf batterieelektrische Fahrzeuge (BEV). Dank attraktiver Sonderabschreibungen wird die Anschaffung von Elektrofahrzeugen für Firmen jetzt noch lohnender: Sie profitieren nicht nur von modernster, umweltfreundlicher Technologie, sondern können auch erhebliche steuerliche Vorteile realisieren.

Nutzen Sie die Chance, Ihre Flotte zukunftssicher aufzustellen, Betriebskosten zu senken und gleichzeitig von staatlichen Förderungen zu profitieren. Starten Sie jetzt in eine nachhaltige und wirtschaftlich attraktive Mobilität – mit dem Investitionsbooster der Bundesregierung und unseren vollelektrischen Fahrzeugen von Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Audi und CUPRA.

Keyfacts

Dienstwagenbesteuerung
für BEV-Modelle:

0,25% BLP

Anpassung des max.
Bruttolistenpreises:

100.000 €

Erhöhung der Abschreibung
im ersten Jahr:

75%

Vorteile für BEV-Fahrzeuge

» Hohe Liquiditätsentlastung im Anschaffungsjahr:
75% der Anschaffungskosten können sofort abgeschrieben werden. Reduziert die Steuerlast im Jahr der Investition erheblich.

» Förderung nachhaltiger Mobilität:
Unterstützt Unternehmen beim Umstieg auf klimafreundliche Fahrzeuge. Verbessert die CO2-Bilanz und das ESG-Rating.

» Planungssicherheit:
Klare Abschreibungsstruktur über sechs Jahre. Gut kalkulierbar für Investitions- und Finanzierungsvorhaben.

» Kombinierbar mit anderen Förderungen:
Z. B. Umweltbonus, THG-Quote und Ladeinfrastrukturförderung (je nach Bundesland).

» Erweiterte Dienstwagenregelung:
0,25%-Versteuerung bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 €,

Modellangebot unserer Marken

Mit der Anhebung des maximal möglichen Bruttolistenpreises finden Sie bei unseren Herstellern Volkswagen, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Audi und CUPRA eine große Auswahl an batterieelektrisch angetriebenen Fahrzeugen.

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