Elektroauto-Förderungen im Jahr 2023

Die Transformation zu einer nachhaltigen und bezahlbaren Elektromobilität wird auch im Jahr 2023 durch den von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) durch den sogenannten Umweltbonus unterstützt. Die Neuausrichtung der Bonusrichtlinien ergeben ab dem 01.01.2023 ergibt folgende Änderungen der Förderung für elektrisch angetriebene Fahrzeuge.

» WEGFALL DER FÖRDERUNG FÜR PLUG-IN-HYBRIDE:
Ab dem 01. Januar 2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge in Zukunft keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.

» ABSENKUNG DER FÖRDERSÄTZE:
Durch den Beschluss des BMWK werden darüber hinaus ab dem 01. Januar 2023 die Fördersätze für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge abgesenkt. Die Innovationsprämie sowie die Leasingstaffelung bleiben weiterhin bestehen.

» ERHÖHUNG DER MINDESTHALTEDAUER:
Die Mindesthaltedauer wird bei Fahrzeugkauf und Leasing erhöht und beträgt ab dem 01. Januar 2023 zwölf Monate. Dementsprechend sind zukünftig ausschließlich Leasingfahrzeuge förderfähig, deren Leasingvertragslaufzeiten 12 oder mehr Monate betragen.

» ANZAHL DER VORHALTER BEI JUNGEN GEBRAUCHTFAHRZEUGEN WIRD GEÄNDERT:
Die bisherige Beschränkung, junge Gebrauchtfahrzeuge nur bei Anmeldung auf den Zweithalter zu fördern, fällt mit der neuen Richtlinie weg.

» ABSENKUNG DES MAXIMALEN BASISLISTENPREISES:
Ab dem 01. Januar 2024 sind nur noch Fahrzeuge förderfähig, deren gemeldeter Basislistenpreis maximal 45.000 Euro beträgt

» KREIS DER ANTRAGSBERECHTIGTEN:
Ab dem 1. September 2023 sind ausschließlich Privatpersonen dazu berechtigt, einen Antrag zu stellen

Weiterführende Informationen erhalten Sie in der offiziellen Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und in der amtlichen Veröffentlichung des Bundesanzeigers:

Förderungsübersicht

Bei Beantragung ab 1. Januar 2023 bis einschließlich 31. Dezember 2023 beträgt der Bundesanteil am Umweltbonus inklusive Innovationsprämie als nicht rückzahlbarer Zuschuss und der Herstelleranteil für rein batteriebetriebene Fahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV).

  • NEUWAGEN BIS 40.000 EUR
  • NEUWAGEN BIS 65.000 EUR
  • GEBRAUCHTWAGEN BIS 40.000 EUR
  • GEBRAUCHTWAGEN BIS 65.000 EUR
Bis 40.000 € Nettolistenpreis des Basismodells
  Umweltbonus Herstellerprämie
Fahrzeugkauf Neuwagen 4.500 EUR 2.250 EUR
Leasing Neuwagen (Vertragslaufzeit ab 24 Monate) 4.500 EUR 2.250 EUR
Leasing Neuwagen (Vertragslaufzeit ab 12 bis einschl. 23 Monate) 2.250 EUR 1.125 EUR
Über 40.000 bis zu 65.000 € Nettolistenpreis des Basismodells
  Umweltbonus Herstellerprämie
Fahrzeugkauf Neuwagen 3.000 EUR 1.500 EUR
Leasing Neuwagen (Vertragslaufzeit ab 24 Monate) 3.000 EUR 1.500 EUR
Leasing Neuwagen (Vertragslaufzeit ab 12 bis einschl. 23 Monate) 1.500 EUR 750 EUR
Bis 40.000 € Nettolistenpreis des Basismodells
  Umweltbonus Herstellerprämie
Fahrzeugkauf junger Gebrauchtwagen 3.000 EUR 1.500 EUR
Leasing junger Gebrauchtwagen (Vertragslaufzeit ab 24 Monate) 3.000 EUR 1.500 EUR
Leasing junger Gebrauchtwagen (Vertragslaufzeit ab 12 bis einschl. 23 Monate) 1.500 EUR 750 EUR
Über 40.000 bis zu 65.000 € Nettolistenpreis des Basismodells
  Umweltbonus Herstellerprämie
Fahrzeugkauf junger Gebrauchtwagen 3.000 EUR 1.500 EUR
Leasing junger Gebrauchtwagen (Vertragslaufzeit ab 24 Monate) 3.000 EUR 1.500 EUR
Leasing junger Gebrauchtwagen (Vertragslaufzeit ab 12 bis einschl. 23 Monate) 1.500 EUR 750 EUR

Kontakt & Ansprechpartner

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